Neue Corona-Gesetzgebung ab 24.04.21

Per Mitteilung der Landesregierung werden die von der Bundesregierung verfassten Gesetze zur Eindämmung der Corona-Pandemie bereits ab heute, dem 24.04.2021, wirksam.

Demnach ergeben sich ab sofort für die Nutzung unseres Clubheims folgende Änderungen:

  • Pro Tanzsaal ist das Training für ein Tanzpaar möglich. Das Paar darf dabei aus dem gleichen oder aus unterschiedlichen Hausständen zusammengesetzt sein.
  • Trainiert ein Paar, das sich aus unterschiedlichen Hausständen zusammensetzt, sind mindestens die randständigen beiden Fenster die ganze Zeit über geöffnet zu halten.
  • Die Begleitung durch eine/n Trainer/in ist aktuell nicht durch persönliche Anwesenheit möglich.
  • Bitte beachtet, eure Trainingszeiten so zu planen, dass ihr die ebenfalls seit heute geltende Ausgangssperre ab 22 Uhr einhalten könnt.
  • In diesem Zusammenhang bitten wir noch einmal um rücksichtsvolle Planung der Clubheimbelegung im Online-Tool: Bitte plant nur Trainingstermine, die ihr auch wirklich wahrnehmen wollt und könnt.

Die übrigen, zuvor formulierten Nutzungsbedingungen v.a. hinsichtlich der hygienischen Vorgaben gelten weiterhin.

Die Aushänge an den Clubheimtüren werden in Kürze aktualisiert und es wird ein Newsletter folgen.

Bitte haltet euch dran und bleibt gesund!

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